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Ein Muss: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

8. Mai 2018

Für die meisten von uns ist die eigene Arbeitskraft das wichtigstes Gut. Mit unserem regelmäßigen Einkommen sichern wir uns und die Menschen, die uns nahe stehen, ab. Wer auf Dauer krank wird, für den sieht es schlecht aus in unserem Land.

Ab 1961 Geborene bekommen seit 2001 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen. In diesem Falle wird – unabhängig vom Beruf – nur noch das Restleistungsvermögen beurteilt und danach die Rente gezahlt. In den Genuss dieser Rente kommen nur noch die Wenigsten, da ihnen jeder Beruf zugemutet werden kann.

Eine 35 Jährige, die beispielsweise 3.400 € netto monatlich verdient, muss im Falle einer Erwerbsminderung nachweisen, dass sie weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist. In diesem Falle erhält sie die volle Erwerbsminderungsrente, die 1.374 € betragen würde. Es fehlen monatlich 2.026 €. Ist sie allerdings in der Lage drei bis sechs Stunden am Tag eine Tätigkeit auszuüben, dann erhält sie nur die halbe EM-Rente und das wären dann nur 687 € monatlich.

Wer im Falle eines Falles den sozialen Abstieg vermeiden möchte, muss sich über eine sogenannte private Berufsunfähigkeitsversicherung schützen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der oder dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie oder er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Damit Sie sich ausreichend versichern können, sollte der Bedarf genau ermittelt werden. Prüfen Sie deshalb Ihre Ansprüche an gesetzliche und private Rentenversicherer. Ermitteln Sie aus den vorhandenen Ansprüchen und Ihrem jetzigen Finanzbedarf die Differenz, die es abzusichern gilt. Denn: Sie dürfen sich nicht „überversorgen“, – ein finanzieller Anreiz, berufsunfähig zu werden, soll vermieden werden.

Die Versicherungsdauer sollte bis zum Ruhestand reichen.

Ist der Bedarf ermittelt, muss der entsprechende Versicherungsschutz gesucht werden. Doch das ist häufig schwieriger als gedacht.

Bei jedem Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach dem Beruf gefragt. Je höher qualifiziert, umso günstiger ist in der Regel der Versicherungsschutz. Akademikerinnen und Akademiker werden nämlich in die Berufsgruppen 1 oder 2 mit attraktiven Beiträgen eingruppiert. Doch es gibt auch hier Ausnahmen: Musikerinnen und Musiker erhalten trotz ihrer anspruchsvollen Tätigkeit oft überhaupt keine Versicherung, da es den Versicherern zu riskant ist, dieses „Risiko“ abzusichern. Das gleiche gilt auch für andere künstlerisch tätige Menschen, wie Maler/innen, Bildhauer/innen oder Schauspieler/innen.

Die größte Schwierigkeit bereiten in der Regel jedoch die Gesundheitsfragen. Die Versicherer möchten damit abschätzen, ob gesundheitliche Probleme vermuten lassen, dass die oder der Versicherte später einmal berufsunfähig wird und eine Leistung fällig ist.

Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehen die meisten eine jahrzehntelange Bindung ein. Sie vertrauen der Versicherungsgesellschaft die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit an und setzen darauf, dass im Falle eines Falles die vereinbarte Rente gezahlt wird.

Aus dem Grunde sollte sorgfältig ausgewählt werden, welche Gesellschaft nicht nur den gewünschten Schutz bietet, sondern den Versicherten auch im Leistungsfalle fair und kompetent zur Seite steht.