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Wenn nichts mehr geht

6. Dezember 2019

Die meisten von uns fürchten sich davor, dass ihr Computer „gehackt“ wird und die Daten gelöscht oder unrechtmäßig verwendet wurden. Vor allem Menschen, die gerne online shoppen gehen, sollten darauf achten, dass sie präventiv ihr IT System schützen und den Virenscanner immer aktualisieren. Doch, was tun, wenn das nicht gereicht hat und der Hackerangriff erfolgreich war?

Kleine und mittelständische Unternehmen sollten den Abschluss einer Cyberversicherung in Erwägung ziehen. Diese tritt für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Die meisten Versicherer bieten Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Häufig erfolgt eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch einen Rechtsbeistand. Nach einem Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Eine Cyberversicherungen soll im Endeffekt für die Kosten aufkommen, die mit der vollständigen EDV-Wiederherstellung anfallen.

Auch Privatpersonen können sich gegen die finanziellen Schäden eines Cyberangriffes schützen. Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, hilft oft die Privathaftpflichtversicherung. Denn diese tritt ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird, und dazu gehört bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.

Auch die Hausratversicherung springt manchmal ein. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld ggf. über die Bank zurückholen. Manche Hausratversicherung umfasst den Schutz beim Onlinebanking und deckt damit die entstandenen Schäden.

Unser Tipp: prüfen Sie Ihre privaten Haftflicht- und Hausratversicherungen auf Schutz vor Internetkriminalität. Selbständige sollten unbedingt über eine eigenständige Absicherung nachdenken.