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Wer sich nicht wehrt …

16. April 2020

Auch große Versicherer können einknicken, wenn nur genug Widerstand geleistet wird

Viele Hotels und Gaststätten haben eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung, die im Fall von erzwungenen Betriebsschließungen vereinbarte Tagessätze zahlt, um die laufenden Kosten weiter stemmen zu können. Aber gerade jetzt in der Corona-Krise weigern sich die meisten Versicherer, die Corona-Pandemie als Grund für eine Zahlung anzusehen.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Bayern konnte und wollte sich mit dieser Weigerung nicht zufrieden geben und hat sich u.a. an das bayerische Wirtschaftsministerium gewandt.

Nun wurde ein Kompromiss mit bisher fünf großen Versicherern (u.a. Allianz und Nürnberger Versicherung) vereinbart, der vorsieht, dass immerhin 10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze gezahlt werden soll.

Aus Sicht des Bundesverbandes Finanzdienstleistung  AfW  reicht dies aber noch lange nicht aus. Zumindest alle Versicherer (und nicht nur fünf) sollten hier mitziehen.

Die Finanzfachfrauen teilen diese Meinung.

Bleibt zu hoffen, dass der Stein ins Rollen gekommen ist und die Hotels und Gaststätten weitere Kosten erstattet bekommen.

Autorin: Regina Weihrauch