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Im Falle eines Falles: was muss beim Tod der Kontoinhaberin beachtet werden?

5. Mai 2021

Verstirbt eine uns nahestehende Person, denken wir meistens in unserer Trauer nicht unbedingt als erstes an die Bankverbindungen und was damit zu tun ist.

Hinterbliebene, die eine Bankvollmacht für das Konto der Verstorbenen haben, können über deren Tod hinaus die finanziellen Angelegenheiten regeln. De Vollmacht erlischt nämlich nicht mit dem Tod der Kontoinhaberin. Das gilt allerdings nur für jene Bankgeschäfte, die vom Umfang der Vollmacht abgedeckt waren. Meistens können damit beispielsweise Überweisungen getätigt, Bargeld abgehoben, Rechnungen bezahlt oder Wertpapiere verkauft werden. Bei Krediten hört die Vollmacht allerdings auf. Doch was tun, wenn keine Vollmachten vorliegen? Anleger*innen, die ihre Depots durch Finanzberaterinnen betreuen lassen, können darauf bauen, dass diese sich auch um Ihre Hinterbliebenen kümmern und ihnen kompetent zur Seite stehen.